Häufig gestellte Fragen zur Pflichtfremdsprachen-Befreiungsprüfung
Die Pflichtfremdsprachen-Befreiungsprüfung wird unter der Koordination der Fakultät für Fremdsprachen durchgeführt, aber in den Fakultäten, Schulen und Fachhochschulen abgehalten.
Diese Prüfung findet am Donnerstag, den 18. September 2025, um 10:00 Uhr in allen akademischen Einheiten (Fakultäten, Schulen und Fachhochschulen) statt. Die Teilnahme an der Prüfung wird von den akademischen Einheiten organisiert.
Was ist der Pflichtfremdsprachenkurs?
Pflichtfremdsprachenkurse sind die Fremdsprachenkurse (I–II), die neu eingeschriebene Studierende an der Universität gemäß Artikel 5, Absatz 1, Unterabsatz (ı) des Gesetzes Nr. 2547 belegen müssen.
Wer kann an der Pflichtfremdsprachen-Befreiungsprüfung teilnehmen?
Neu eingeschriebene Studierende unserer Universität, die von den Pflichtfremdsprachenkursen befreit werden möchten, können an der Befreiungsprüfung teilnehmen.
Ist die Teilnahme an der Pflichtfremdsprachen-Befreiungsprüfung verpflichtend?
Die Teilnahme an der Pflichtfremdsprachen-Befreiungsprüfung ist NICHT verpflichtend.
Wo findet die Pflichtfremdsprachen-Befreiungsprüfung statt?
Die Prüfung wird innerhalb der Fakultät/Schule oder Fachhochschule durchgeführt, in der der Studierende eingeschrieben ist. Zum Beispiel nimmt ein Studierender, der im Programm für Organische Landwirtschaft der Fachhochschule Avanos eingeschrieben ist, die Prüfung an der Fachhochschule Avanos ab, während ein Studierender der Fakultät für Ingenieurwesen die Prüfung im Gebäude der Fakultät für Ingenieurwesen auf dem Hauptcampus ablegt.
Was muss ich tun, um an der Pflichtfremdsprachen-Befreiungsprüfung teilzunehmen?
Studierende, die an der Befreiungsprüfung teilnehmen möchten, können sich an die Fakultät/Schule oder Fachhochschule wenden, an der sie eingeschrieben sind. Da jede Fakultät, Schule oder Fachhochschule unterschiedliche Verfahren haben kann, müssen die Studierenden regelmäßig die Ankündigungen auf der Website der jeweiligen Einheit überprüfen.
Werden Studierende, die die Pflichtfremdsprachen-Befreiungsprüfung bestehen, nur vom Kurs des Wintersemesters befreit? Wird es eine weitere Befreiungsprüfung für das Sommersemester geben?
Studierende, die die Befreiungsprüfung bestehen, sind sowohl vom Fremdsprachenkurs I im Wintersemester als auch vom Fremdsprachenkurs II im Sommersemester befreit. Es wird keine zweite Befreiungsprüfung für das Sommersemester geben.
Nevşehir Hacı Bektaş Veli Universität
Fakultät für Fremdsprachen
ydyo@nevsehir.edu.tr
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